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Antrag auf einen Stellenplan für einen Jugendpfleger

Jugendgruppe

die SPD-Fraktion stellt zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 folgenden Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 wird die 0,5 Stelle eines Sozialarbeiters/einer Sozialarbeiterin für Kinder und Jugendliche (Jugendpfleger) etatisiert.

Begründung:

Die Vorstellung von der SPD-Fraktion von kommunaler Jugendarbeit ist, dass der Sozialarbeiter/die Sozialarbeiterin für Kinder und Jugendliche die Jugendarbeit der Vereine für die Schaafheimer, Mosbacher, Radheimer und Schlierbacher Kinder und Jugendliche unterstützt und bewirbt. Es wäre ein Gewinn für die Vereine und vor allem für die Kinder und Jugendliche. Brachliegende Kinder- und Jugendarbeit in manchen Vereinen könnte wieder aufgebaut werden. Die SPD-Fraktion möchte keine Konkurrenz zwischen kommunaler Jugendarbeit und der Jugendarbeit der Vereine, sondern ein Miteinander, gegenseitige Unterstützung und Hilfe. Ziel ist es Kinder und Jugendliche, die sich nicht in Vereine einbringen, mit Hilfe des Sozialarbeiters/der Sozialarbeiterin in Vereine zu integrieren.

Außerdem wurde in der Sitzung des Jugend-, Sozial-, Sport- und Kulturausschusses am 07.07.2015 ein Situationsbericht zur Schulsozialarbeit von der Schulleiterin Frau Spahn und des Schulsozialarbeiters Herrn Münch zur Schulsozialarbeit vorgetragen. Das Fazit aus dem Bericht war, dass die Schule im Bereich der Sozialarbeit viel über ihren Zuständigkeitsbereich hinaus macht und es für dringend erforderlich hält, dass die Gemeinde darüber hinaus mit einer 0,5 Stelle in die Sozialarbeit für Kinder und Jugendliche einsteigt. Einige Problemfälle können nicht alleine durch die Schulsozialarbeit abgefangen  werden  und  bedürfen  weiterer  Hilfen  und Unterstützung von einer kommunalen Sozialarbeit.

Die Schaafheimer SPD fordert schon seit vielen Jahren einen kommunalen Jugendpfleger bzw. einen kommunalen Sozialarbeiter für Kinder und Jugendliche. Der Hilferuf der Eichwaldschule Schaafheim bestätigt unsere Forderung. Da trotz des Hilferufs der Schule der Sozialarbeiter für Kinder und Jugendliche im Haushaltsplanentwurf nicht enthalten ist, wird diese 0,5 Stelle für den Stellenplan für das Jahr 2020 beantragt.

Zu der möglichen früheren Behauptung aus den Reihen der Fraktionen von CDU und FWG, der Landkreis wäre für die Jugendhilfe zuständig, werden in der Begründung noch folgende Ausführungen gemacht:

Zunächst wird angemerkt, dass nach § 3 Abs. 1 HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch) Leistungen der Jugendhilfe von …. sowie von kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbänden erbracht werden. – Dies ist die landesrechtliche Ermächtigung für kreisangehörige Städte und Gemeinden, hier tätig zu werden.

Dies korrespondiert dann wiederum mit § 2 HGO. Nach dieser Bestimmung sind die Gemeinden in ihrem Gebiet ausschließliche und eigenverantwortliche Träger der öffentlichen Verwaltung und die Gemeinde hat nach § 19 Abs. 1 HGO die Aufgabe, die für ihre Einwohner erforderlichen … sozialen … Einrichtungen bereitzustellen.

Nun ist es so, dass viele kreisangehörige Kommunen nach entsprechenden politischen Willensbildungsprozessen für sich die Notwendigkeit sehen, die ‚soziale Einrichtung‘ Jugendpflege (Jugendarbeit) für ihre jungen Menschen vorzuhalten, da Vereine  und  Verbände,  anders  als  früher,  nicht  mehr  alle  jungen  Menschen erreichen, man doch auch gezielt auf Problem- bzw. auch Randgruppen zugehen kann. Junge Menschen haben heute auch andere Interessen und sind auch nicht mehr so einfach zu erreichen und zu führen wie früher.

In Schaafheim hat die Mehrheit in der Gemeindevertretung diese Notwendigkeit bisher nicht gesehen, obgleich sie als Beispiel positiver Entwicklungen durch Angebote der Jugendarbeit in der Eichwaldschule wahrnehmen könnten, wo der Schulsozialarbeiter Martin Münch wirkt bzw. wirkte. Und ganz offensichtlich ist Schaafheim auch ein Hort der Glückseligkeit für junge Menschen, in dem sie unbeschadet  von  schädlichen  Einflüssen  und  ohne  große  Unterstützung  ganz prächtig gedeihen und solcher professioneller Unterstützung durch (eine) sozialpädagogische Fachkraft nicht bedürfen. – Dies gilt dann auch für die ehrenamtlich tätigen Personen in der Jugendarbeit der Vereine – auch dort muss dann ja alles prächtig und gut sein (im Gegensatz zu den umliegenden Städten und Gemeinden, die ja alle Jugendpfleger haben).

Die Rolle des Kreises: Der Landkreis ist örtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe, gegen welchen sich Rechtsansprüche in Einzelfall richten und der natürlich auch Angebote der Jugendarbeit vorhält. Da die allermeisten Gemeinden im Landkreis eigene Jugendpflegen haben, teilweise mit mehreren Fachkräften besetzt, geht er mit eigenem Personal aber nicht in die wenigen Kommunen ohne Jugendpfleger, denn die Personalkosten dieser vom Landkreis eingesetzten Fachkräfte müssten über die Kreisumlage ja alle Städte und Gemeinden mitfinanzieren. Die SPD-Fraktion könnte sich gut vorstellen, dass BGM Helfmann aus Eppertshausen und auch andere BGM im Landkreis dann sagen würden: ‚Wir bezahlen unseren eigenen Jugendpfleger und sollen wir über unsere Umlagezahlung auch noch den Schaafheimer mitfinanzieren?‘

Wenn die bisherige Mehrheit von CDU und FWG nun Schaafheim mit den ganz kleinen Kommunen wie Fischbachtal usw. in eine Reihe stellen will, dann mag sie das tun, aber es wird weder den sich ändernden Bedarfen junger Menschen noch den Hilfe- und Unterstützungsbedarfen von ehrenamtlichen Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern noch den Eltern gerecht.

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